Die Stadt Gerbstedt im Landkreis Mansfeld-Südharz erhält vom Land Sachsen-Anhalt finanzielle Unterstützung. Insgesamt gut 3,8 Millionen Euro aus dem Ausgleichsstock bekommt die Kommune als Bedarfszuweisung. Mit dem Geld kann Gerbstedt Schulden aus vorangegangenen Jahren reduzieren. Gleichzeitig werden offene Forderungen aus einer vormals gewährten, rückzahlbaren Liquiditätshilfe damit verrechnet.
Voraussetzung für die Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock war, dass die Kommune Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Haushaltslage umsetzt.
Finanzminister Michael Richter: „Der Ausgleichsstock greift, wenn eine Kommune in eine finanzielle Notlage geraten ist. Wir können diese Kommunen mit Mitteln aus dem Ausgleichsstock unterstützen, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen.“
Hintergrund:
Kommunen können über ihre allgemeinen Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) hinaus Leistungen aus dem Ausgleichsstock auf der Grundlage des § 17 FAG gewährt werden. Aus dem Ausgleichsstock werden Bedarfszuweisungen und Liquiditätshilfen zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt der Kommunen erbracht. Daneben dient der Ausgleichsstock der Vermeidung besonderer Härten bei der Durchführung des FAG. Hierfür stehen jährlich 40 Millionen Euro zur Verfügung.