Das Land Sachsen-Anhalt hat die Ausgleichszahlungen zum Finanzausgleichsgesetz (FAG) für das Jahr 2025 abgeschlossen. Insgesamt wurden 38 kreisangehörigen Gemeinden Ausgleichszahlungen in Höhe von 11,9 Millionen Euro gewährt. Damit setzt das Land seine Unterstützung für die kreisangehörigen Gemeinden fort, um finanzielle Belastungen infolge der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs abzufedern.
Finanzminister Michael Richter: "Mit den FAG-Ausgleichszahlungen 2025 unterstützen wir unsere kreisangehörigen Gemeinden gezielt in einer Phase des Übergangs. Das Land steht verlässlich an der Seite der kommunalen Ebene und sorgt dafür, dass die Umsetzung des neuen Finanzausgleichs ausgewogen erfolgt. Unser Ziel ist es, die finanzielle Stabilität der Kommunen zu sichern und deren Handlungsspielräume zu erhalten."
Mit dem Abschluss der FAG-Ausgleichszahlungen 2025 setzt das Land Sachsen-Anhalt ein klares Zeichen für eine solide und verlässliche Kommunalfinanzierung. Die Zahlungen tragen dazu bei, die finanziellen Auswirkungen der Neuregelungen im kommunalen Finanzausgleich abzumildern.
Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) wurde im Haushaltsjahr 2024 das Gutachten zur Überprüfung des horizontalen Finanzausgleichs umgesetzt.
Da sich durch die neue Berechnungssystematik für einige kreisangehörige Gemeinden Verwerfungen ergeben haben, sah das Land für die Übergangszeit entsprechende Ausgleichszahlungen in Höhe von 90 Prozent vor. Ein erster Ausgleich erfolgte bereits im Jahr 2024. Für das Jahr 2025 wurde diese Übergangsregelung fortgeführt.