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Land nimmt Landesaufnahmeeinrichtung in Stendal teilweise vorzeitig in Betrieb

Wegen der anhaltend hohen Zugangszahlen von Asylsuchenden in Sachsen-Anhalt und der angespannten Unterbringungssituation plant das Land, die Landesaufnahmeeinrichtung (LAE) in Stendal teilweise, vor endgültiger Fertigstellung in Betrieb zu nehmen. Das landeseigene Objekt befindet sich derzeit im Bau. Die Teilinbetriebnahme wird voraussichtlich im zweiten Quartal des kommenden Jahres realisiert.

Die vollständige bauliche Fertigstellung der LAE Stendal ist für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Mit der vorzeitigen Teilinbetriebnahme können bereits eineinhalb Jahre früher etwa 500 bis 600 Asylsuchende untergebracht werden. Dabei soll es sich vorzugsweise um vulnerable Asylsuchende handeln.

Die Wohngebäude auf dem Gelände der LAE Stendal sind weitgehend fertiggestellt. Für die noch im Bau befindliche Infrastruktur zur Verpflegung der unterzubringenden Menschen sowie für die notwendige Verwaltung sollen für die vorzeitige Teilinbetriebnahme eine Leichtbauhalle und eine Containeranlage errichtet werden. Die Verpflegung, soziale Betreuung und der Wachschutz werden sowohl für die Teilinbetriebnahme als auch für die vollständige Inbetriebnahme vom Land sichergestellt.

Sobald es der Baufortschritt zulässt, soll der Öffentlichkeit das Vorhaben u. a. an einem Informationstag auf dem Gelände der LAE Stendal vorgestellt werden. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner aus den beteiligten Behörden, von Dienstleistern und Wohlfahrtsverbänden werden dafür vor Ort zur Verfügung stehen.


Hintergrund:

Sachsen-Anhalt hat seine Aufnahmeverpflichtung nach dem Königsteiner Schlüssel erfüllt und im Jahr 2022 insgesamt 5.931 Asylsuchende aufgenommen. Das ist im Vergleich zum Vorjahr fast eine Verdoppelung. Im Jahr 2023 sind es bereits knapp 2.000 Asylbegehrende.
Aufgrund der anhaltend hohen Zugangszahlen ist die Unterbringungssituation in der Erstaufnahme angespannt. Seitens des Landes werden unter Einbeziehung der Zugangsentwicklung fortwährend die Bedarfsprognosen angepasst und mögliche Erweiterungsoptionen der Unterbringungskapazitäten der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber (ZASt) untersucht. Jedoch sind vorausschauende Planungen erschwert, da der Bund keine verlässlichen Zugangsprognosen bereitstellt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellt den Ländern entgegen seiner gesetzlichen Verpflichtung nach § 44 Abs. 2 Asylgesetz seit August 2015 keine jährlichen Zugangsprognosen mehr zur Verfügung. Das Ministerium für Inneres und Sport hat dies bereits mehrfach angemahnt und kritisiert.
Unabhängig von der vorzeitigen Teilinbetriebnahme der LAE Stendal hat das Land die Kapazitäten der ZASt erheblich erweitert und weitere temporäre Plätze in der Erstaufnahme geschaffen. Allein in den vergangenen Monaten konnte die Landesregierung insgesamt fast 400 zusätzliche Plätze in neuen ZASt-Außenstellen (in Halberstadt, im Oberharz und Quedlinburg) schaffen.
Die Landesregierung hat sich bereits im Jahr 2016 in ihrer Unterbringungskonzeption unter Effizienz- und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten zur Unterbringung von Asylsuchenden auf ein Zwei-Standorte-Konzept verständigt. Dieses sieht anstelle mehrerer dezentraler Standorte im Land zwei Erstaufnahmestandorte in Halberstadt und Stendal vor.