Wer eine Photovoltaikanlage betreibt oder plant eine solche Anlage anzuschaffen, findet ab sofort auf der Internet-Seite des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt einen Überblick zu wesentlichen steuerlichen Aspekten in diesem Zusammenhang.
Aufgezeigt werden Regelungen unter anderem aus den Bereichen Einkommensteuer und Umsatzsteuer. Für detaillierte Informationen sind die entsprechenden Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen verlinkt.
Grundlage für die veränderte steuerliche Beurteilung ist das Jahressteuergesetz 2022. Die gesetzlichen Maßnahmen haben das Ziel, den Ausbau von Photovoltaikanlagen zu fördern, indem steuerliche und bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden abgebaut wurden.