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Halbzeit beim LEADER/CLLD-Wettbewerb

Wer gehört zu den neuen Lokalen Aktionsgruppen (LAG) in Sachsen-Anhalt?

25 Wettbewerbsbeiträge sind zum 1. August 2022 bei der Landesregierung eingegangen. Bereits jetzt ist aus den Bewerbungen erkennbar, dass die Zahl der Akteure, die Anzahl der Interessengruppen und die Größe des gesamten LEADER/CLLD-Gebietes in Sachsen-Anhalt zunehmen werden. Aus ganz Sachsen-Anhalt, darunter sind auch die kreisfreien Städte Magdeburg, Halle/Saale und Dessau-Roßlau, haben sich Interessengruppen beteiligt und eine Lokale Entwicklungsstrategie (LES) erarbeitet. Diese ist Grundlage für die Beteiligung am Wettbewerb und die Auswahl zur LAG.

Am 1. November 2021 hatte das Land Sachsen-Anhalt zu einem Wettbewerb für die Bildung und Anerkennung der neuen LAG für die EU-Förderperiode 2021 bis 2027 aufgerufen. Alle Akteure, die sich für die Entwicklung ihrer Region im Land einsetzen wollen, waren aufgefordert, eine gemeinsame Strategie für ihr Gebiet zu entwickeln und sich als neue potentielle LAG verbindlich in der Rechtsform einer juristischen Person zu gründen. Zur Unterstützung der Strategieerstellung hat das Land aus dem ESF der Förderperiode 2014-2020 eine finanzielle Förderung bereitgestellt, die von allen Regionen in Anspruch genommen wurde, um fristgerecht spätestens bis zum 1. August 2022 ihren Wettbewerbsbeitrag beim Landesverwaltungsamt in Halle/Saale einreichen zu können. Die Auswahl zur Anerkennung als neue LAG trifft nun ein Auswahlgremium, zusammengesetzt aus repräsentativen Vertretern der Wirtschafts- und Sozialpartner, der kommunalen Spitzenverbände sowie der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts, unterstützt durch einen unabhängigen Gutachter, dem IfLS Beratung & Projekte GmbH aus Frankfurt am Main. Die Gruppen, deren Wettbewerbsbeiträge von diesem Gremium ausgewählt werden, können anschließend offiziell als LAG in Sachsen-Anhalt für die EU-Förderperiode 2021-2027 anerkannt werden.

Die LAG setzen sich in ihrer Region für deren gezielte lokale Entwicklung ein. Auf Basis der gemeinsam mit der Zivilgesellschaft, den Vereinen, Verbänden, Unternehmen und weiteren Partnern erstellten LES, wählen die LAG-Entscheidungsgremien die Projektvorschläge aus ihrem Gebiet mit dem größten Nutzen für die jeweilige Region aus. Die LAG legt zudem fest, in welcher Höhe das Projekt gefördert wird. Dieses Verfahren wird als Bottom-up bezeichnet, weil allein die Bevölkerung bzw. die Akteure vor Ort die Entscheidungen über die Projekte und damit über die Zielrichtung der weiteren lokalen Entwicklung trifft. Die so ausgewählten Projektträger können dann mit Zustimmung der LAG ihren Förderantrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde stellen und nach dortiger Bestätigung der Förderfähigkeit in die Umsetzung starten.

 

Hintergrund:

Über LEADER/CLLD wird im Land Sachsen-Anhalt in der neuen EU-Förderperiode bis 2027 der Großteil der Regionalentwicklung von Kultur, über Radverkehr bis hin zur Dorferneuerung mit Hilfe der Fonds EFRE, ESF+ und ELER gefördert.

LEADER steht für „Liaisons Entre les Actions de Developpement de l' Economie Rurale“ und ist eine Initiative der Europäischen Kommission für einen integrierten Ansatz zur Entwicklung ländlicher Räume. Sie soll die lokalen Akteure unterstützen und das Potenzial ihres Gebietes in einer längerfristigen Perspektive herausarbeiten.

CLLD steht für „Community-Led Local Development“, übersetzt „von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung“ und bedeutet, dass die LEADER-Methode auf zusätzliche europäische Fonds ausgeweitet wurde, in Sachsen-Anhalt auf den EFRE und den ESF+.

 

ELER: Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums

EFRE: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

ESF: Europäischer Sozialfonds 2014-2020

ESF+: Europäischer Sozialfonds 2021-2027

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu LEADER in Sachsen-Anhalt.