Die Empfehlungen der Gutachter betreffen zum einen Veränderungen bei den Kriterien, nach denen sich der Bedarf einer Kommune bemisst. Zum anderen betreffen sie die Auflösung der bisherigen Finanzkraftumlage und ihre Ersetzung durch eine Finanzausgleichsumlage und eine Mindestausstattung für finanzschwache Gemeinden. Durch das Zusammenwirken aller vorgeschlagenen Veränderungen wird sichergestellt, dass die Schlüsselzuweisungen bedarfsgerechter verteilt werden.
Finanzminister Michael Richter: „Ich danke den Gutachtern für ihre ausgezeichnete Arbeit, die eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung des Finanzausgleichsgesetzes in Sachsen-Anhalt darstellt. Das Finanzministerium wird nun prüfen, wie die Empfehlungen der Gutachter umgesetzt werden können und einen Gesetzentwurf für eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes ab dem Jahr 2024 auf den Weg bringen. Hier besteht ein großer Zeitdruck, da der Gesetzentwurf zusammen mit dem Haushaltsentwurf 2024 bereits im September 2023 in den Landtag eingebracht werden soll. Die kommunalen Spitzenverbände, die den Prozess der Erstellung des Gutachtens bereits begleitet haben, werden zuvor noch angehört werden.“
Das Gutachten ist hier abrufbar. Eine Zusammenfassung der Empfehlungen der Gutachter befindet sich auf den Seiten 162 bis 164 des Gutachtens.
Hintergrund:
Schlüsselzuweisungen sind die wichtigste Position im kommunalen Finanzausgleichsgesetz (FAG). Dabei handelt es sich um allgemeine, nicht zweckgebundene Zuweisungen zur Finanzierung der Aufgaben der Kommunen im eigenen Wirkungskreis. Sie werden nach einem festgelegten Schlüssel verteilt, u. a. nach der Einwohnerzahl und nach der Steuerkraft einer Gemeinde (bzw. der Umlagekraft eines Landkreises). Im Finanzausgleichsgesetz 2023 erhalten die Landkreise, die kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Gemeinden insgesamt Zuweisungen in Höhe von fast 1,8 Mrd. Euro. Davon entfallen rd. 880 Mio. Euro auf die Schlüsselzuweisungen.
Die letzte gutachterliche Untersuchung des kommunalen Finanzausgleichs stammt aus dem Jahr 2012. Mit dem Finanzausgleichsgesetz für die Jahre 2013/2014 sind die Empfehlungen des damaligen Gutachters weitgehend umgesetzt worden. Die Kriterien zur Verteilung der Schlüsselzuweisungen sind im Wesentlichen seit dem Jahr 2013 unverändert geblieben. Nach zehn Jahren war es nunmehr erforderlich, die Kriterien zur Verteilung der Schlüsselzuweisungen auf der Grundlage aktueller statistischer Daten zu überprüfen. Dies ist mit dem jetzt vorliegenden Gutachten zum horizontalen Finanzausgleich erfolgt.