Ab 20. Juni 2022 wird jede Eigentümerin und jeder Eigentümer von Grundstücken in Sachsen-Anhalt vom Finanzamt ein individuelles Informationsschreiben zur Grundsteuerreform erhalten. In diesem Informationsschreiben werden konkrete Angaben zum betroffenen Grundstück gemacht und weitere Hinweise zur Erklärungsabgabe gegeben. Auch das für die Erklärung notwendige Aktenzeichen wird mitgeteilt.
Informationen zur Grundsteuer werden gleichzeitig auf der Internetseite des Finanzministeriums (lsaurl.de/Grundsteuer) und auf der länderübergreifenden Internetseite (www.grundsteuerreform.de) veröffentlicht.
Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) wird am 20. Juni 2022 den Grundsteuer-Viewer zur Datenbereitstellung für die Grundsteuerwerterklärung zur kostenfreien Nutzung freischalten. Der Grundsteuer-Viewer wurde zur Unterstützung der Finanzverwaltung bei der Umsetzung der Grundsteuerreform entwickelt. Mit diesem Portal können Bürgerinnen und Bürger die für die Grundsteuererhebung erforderlichen Informationen für das Grundvermögen sowie für land- und forstwirtschaftliches Vermögen jederzeit digital abrufen. Der Grundsteuer-Viewer des LVermGeo ist über die Internetseite (www.grundsteuerdaten.sachsen-anhalt.de) erreichbar. Er reiht sich ein in die Online-Angebote anderer Bundesländer zur Unterstützung bei der Umsetzung der Grundsteuerreform. So werden alle für die Erklärungsabgabe notwendigen Grundstücksangaben einschließlich des Bodenrichtwerts beim Grundvermögen bzw. der Ertragsmesszahl beim land- und forstwirtschaftliches Vermögen mit dem Stand des Hauptfeststellungszeitpunktes 01.01.2022 kostenfrei zur Verfügung gestellt. Neben ihrer bildlichen Darstellung im Grundsteuer-Viewer können die Daten auch in einem Informationsblatt eingesehen und ausgedruckt werden. Die Beantragung eines Grundbuchauszugs ist für Grundsteuerzwecke nicht erforderlich.
Zwischen 1. Juli und 31. Oktober 2022 ist die Erklärung elektronisch über das „Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt“ unter www.elster.de schnell und bequem abzugeben. Dieser Weg ist sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Finanzämter der einfachste und schnellste Weg. Um allen den Zugang dafür zu ermöglichen, kann auch ein bestehender Zugang zu ELSTER eines Angehörigen zur Erklärungsabgabe genutzt werden. Kinder können damit beispielsweise für ihre Eltern die Erklärung elektronisch abgeben. Bei der elektronischen Erklärungsabgabe können zudem die Angehörigen der steuerberatenden Berufe helfen. Auch die Hausverwaltungen können die Erklärungsabgabe übernehmen.
Selbstverständlich werden auch die Belange derjenigen, die keinerlei Möglichkeit haben die Erklärung elektronisch abzugeben, berücksichtigt. In begründeten Ausnahmefällen werden von den Finanzämtern Papier-Vordrucke bereitgestellt und Papier-Erklärungen angenommen.
Hinweis:
Die Finanzämter sind auf Anfragen der betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer organisatorisch gut vorbereitet. Es ist aber auch denkbar, dass vorübergehend nicht alle Anfragenden sofort bedient werden können. Hierfür wird bereits jetzt um Verständnis gebeten.
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer (ggf. auch als Erbin oder Erbe), die zum Stichtag 1. Januar 2022 über Grundeigentum in Sachsen-Anhalt verfügen und kein Informationsschreiben erhalten haben, werden gebeten, sich ab Mitte Juli 2022 an das Finanzamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Grundstück liegt, zu wenden.