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Grundsteuer - Hinweis zur ElsterHotline

Seit dem Start der neuen Grundsteuer am 1. Juli 2022 wenden sich viele Bürgerinnen und Bürger mit ihren Fragen an die bundesweite ElsterHotline.

Das Anrufaufkommen ist extrem gestiegen und nicht jeder Anruf kann entgegen genommen bzw. durchgestellt werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ElsterHotline können beim Ausfüllen der Grundsteuererklärung jedoch nicht helfen, da es sich hierbei um eine rein technische Hotline handelt.

Zuständig für Fragen zur Grundsteuer ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich der Grundbesitz befindet. Das zuständige Finanzamt kann dem Informationsschreiben zur Grundsteuerreform entnommen werden.

Weitere Informationen zur Grundsteuer: Grundsteuer (sachsen-anhalt.de)