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Finanzielle Unterstützung für die Stadt Querfurt

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt der Stadt Querfurt, im Saalekreis, eine Bedarfszuweisung in Höhe von gut 430.000 Euro. Die Mittel aus dem Ausgleichsstock des Landes dienen dem Schuldenabbau und wurden mit der Auflage bewilligt, die Haushaltskonsolidierung konsequent weiter zu betreiben. Grundlage für die Bedarfszuweisung ist §17 des Finanzausgleichsgesetzes.

Hintergrund:

Finanzausgleichsgesetz (FAG): Dieses Gesetz regelt die Ausstattung der Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise mit den für die Aufgabenwahrnehmung angemessenen finanziellen Mitteln sowie den zwischengemeindlichen Finanzausgleich. Ihnen werden nach Maßgabe dieses Gesetzes Finanzmittel in Ergänzung ihrer eigenen Einnahmen zur Erfüllung ihrer eigenen und der übertragenen Aufgaben zur Verfügung gestellt.

Details: https://mf.sachsen-anhalt.de/finanzen/kommunaler-finanzausgleich