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Finale Phase der Grundsteuerreform • Festsetzung der Grundsteuer ab 01. Januar 2025

In den kommenden Wochen werden die Städte und Gemeinden (Kommunen) – soweit nicht schon geschehen – die kommunalen Hebesätze für die Grundsteuer festsetzen. Danach versendet die zuständige Kommune, in deren Zuständigkeit sich ein Grundstück befindet, den Grundsteuerbescheid. Die ausgewiesene Grundsteuer ist an diese Kommune zu zahlen.

Die Grundlagen für die festgesetzte Grundsteuer ergeben sich aus dem Bescheid zur Feststellung des Grundsteuerwerts und aus dem darauf aufbauenden Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags auf den 01.01.2025. Diese Bescheide wurden durch das zuständige Finanzamt erlassen und sind den Grundstückseigentümern bereits vor einiger Zeit (seit Oktober 2022) zugegangen.

Die Grundsteuer basierte bisher auf den von den Finanzämtern festgestellten Einheitswerten. Mit Wirkung vom 01.01.2025 werden diese von den neuen Grundsteuerwerten abgelöst.

Sollten Grundstückseigentümer Zweifel an der Richtigkeit des Ihnen vorliegenden Grundsteuerbescheids haben, wird empfohlen dem Prüfschema zu folgen.

Details: https://mf.sachsen-anhalt.de/steuern/grundsteuer/grundsteuer-2025