Am kommenden Montag wird der Haushaltsplanentwurf 2022 in erster Lesung im Landtag beraten. Der Entwurf sieht coronabereinigte Einnahmen und Ausgaben von 13,348 Milliarden Euro vor. Dies bedeutet ein Plus von 1,5 Milliarden Euro gegenüber dem Ist des Vorjahres. Fast ein Drittel dieser Summe erhalten die Kommunen. Dabei handelt es sich nicht nur um Leistungen auf der Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes, die sich um 107 Millionen Euro auf 1,735 Milliarden Euro erhöhen sollen. Vielmehr sind im Haushaltsplanentwurf auch zahlreiche Zahlungen an die Kommunen außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes veranschlagt. Das sind z. B. Zuweisungen für Investitionen in Kreisstraßen, für das Kinderförderungsgesetz und für weitere Sozialleistungen. Diese Zahlungen außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes summieren sich insgesamt auf 2,445 Milliarden Euro und machen damit fast 60 Prozent der veranschlagten Gesamtzahlungen an die Kommunen von 4,18 Milliarden Euro aus.
Diese Gesamtzahlungen an die Kommunen von 4,18 Milliarden Euro bedeuten ein Plus von 577 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Damit ist auch der prozentuale Anteil des Haushaltsvolumens für die Kommunen am Gesamthaushaltsvolumen weiter gestiegen. Zusätzlich profitieren die Kommunen auch noch von dem im Dezember 2021 verabschiedeten Corona-Sondervermögen, das außerhalb des Gesamthaushalts läuft. So haben die Kommunen aus dem Sondervermögen bereits am 31. Januar 2022 eine Kommunalpauschale in Höhe von 45 Millionen Euro ausgezahlt bekommen, um den pandemiebedingten Baukostensteigerungen begegnen zu können.
Finanzminister Michael Richter: „Auch wenn es von kommunaler Seite immer viele Klagen gibt: Der Haushaltsplanentwurf mit einem Plus von 577 Millionen Euro für die Kommunen zeigt, dass das Land bezogen auf seine eigene Leistungsfähigkeit mehr als angemessen auf die Belange der Kommunen eingeht. Den Kommunen werden zum Beispiel 240 Mio. Euro zur Verbesserung ihrer kommunalen Infrastruktur pauschal zur Verfügung gestellt. Das sind 25 Mio. Euro mehr als im Vorjahr. Auch schon in den letzten beiden Corona-Jahren hat das Land seine Kommunen tatkräftig unterstützt.
So wurden mit den pauschalen Ausgleichszahlungen des Landes für die coronabedingten Steuerausfälle der Gemeinden in Höhe von insgesamt 267 Millionen Euro die Steuerausfälle der Jahre 2020 und 2021 mehr als kompensiert. Dies bestätigt: Das Land lebt die Partnerschaft zu seinen Kommunen. Das Land braucht leistungsstarke Kommunen, die Kommunen brauchen aber auch ein dauerhaft leistungsfähiges Land. Genau diese Balance ist die Herausforderung, der sich beide Seiten stellen müssen, wobei das Land mit der Aufstockung der Gesamtzahlungen um 577 Mio. Euro deutlich in Vorleistung geht.“
Neben dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes für die Jahre 2022 und 2023, der am Donnerstag im Finanzausschuss des Landtages beraten wird, hat das Finanzministerium auch schon das dann folgende Finanzausgleichsgesetz in den Blick genommen. Nach Zustimmung des Finanzausschusses des Landtags hat das Finanzministerium ein Gutachten zur Überprüfung der Verteilung der Schlüsselzuweisungen ausgeschrieben. Die Ergebnisse sollen bis Ende dieses Jahres vorliegen und im Rahmen der Weiterentwicklung des Finanzausgleichsgesetzes ab dem Jahr 2024 umgesetzt werden.
„Bevor noch mehr Geld in das System gegeben wird, muss die Verteilung der Mittel innerhalb der kommunalen Familie analysiert und angepasst werden. Auch hier sind wir dran“, so Finanzminister Richter.