Künftig ergehende Einkommensteuerbescheide werden keinen Vorläufigkeitsvermerk wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Renten und anderen Leistungen aus der Basisversorgung mehr enthalten. Die Finanzverwaltung bringt damit zum Ausdruck, dass aus ihrer Sicht keine Zweifel mehr an der Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschriften mehr bestehen. Steuerpflichtigen bleibt es selbstverständlich unbenommen, bei abweichenden Auffassungen den Rechtsweg zu beschreiten.
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