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Besteuerung von Renten erfüllt bestehende verfassungsrechtliche Anforderungen

Mit Wirkung zum 1. Januar 2005 wurde die Besteuerung von Renten und anderen Leistungen auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Dafür wurde eine weitreichende Übergangsregelung geschaffen. In ihrer aktuellen Ausgestaltung wird die Übergangsphase im Jahr 2058 abgeschlossen sein. Sowohl das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) als auch der Bundesfinanzhof (BFH) haben mehrfach die Verfassungsmäßigkeit dieses Systemwechsels bestätigt einfügen. Dies wird auch durch zwei aktuelle wissenschaftliche Gutachten bestätigt.

Künftig ergehende Einkommensteuerbescheide werden keinen Vorläufigkeitsvermerk wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Renten und anderen Leistungen aus der Basisversorgung mehr enthalten. Die Finanzverwaltung bringt damit zum Ausdruck, dass aus ihrer Sicht keine Zweifel mehr an der Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschriften mehr bestehen. Steuerpflichtigen bleibt es selbstverständlich unbenommen, bei abweichenden Auffassungen den Rechtsweg zu beschreiten.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.