Die Entscheidung ist gefallen. Aktionsgruppen aus 24 Regionen in ganz Sachsen-Anhalt haben erfolgreich am neuen LEADER/CLLD-Wettbewerb teilgenommen. Sie erhalten für die Umsetzung unterschiedlichster Projekte und Vorhaben ab dem kommenden Jahr finanzielle Mittel aus den EU-Fonds EFRE, ELER und ESF Plus. Insgesamt stehen dafür bis 2027 rund 290 Millionen Euro flächendeckend im Land zur Verfügung.
Für den LEADER/CLLD-Förderansatz werden Projekte und Vorhaben direkt vor Ort von Lokalen Aktionsgruppen beschlossen. Ziele sind neben der Stärkung des ländlichen Raums künftig auch die engere Zusammenarbeit auf lokaler Ebene in allen Städten des Landes sowie neue Formen von städtisch-ländlicher Zusammenarbeit. Für den Wettbewerb hatten die lokalen Akteure zwischen November 2021 und August 2022 Zeit, ihre regionalen Entwicklungsziele und Vorhaben in einem Konzeptpapier, der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES), darzustellen und einzureichen. Ob bspw. im touristischen, kulturellen, wirtschaftlichen Bereich oder zur Förderung der lokalen Identität – die Vielfalt der dort aufgegriffenen Themen ist groß.
Der Wettbewerb wurde wie zu Beginn jeder neuen EU-Förderperiode durchgeführt, deckte nun aber zum ersten Mal tatsächlich das gesamte Gebiet unseres Bundeslandes ab. 25 Wettbewerbsbeiträge waren insgesamt eingegangen, 24 davon wurden von einem Expertengremium ausgewählt. Für diese ausgewählten LES der Bewerbergebiete erfolgte nun die Genehmigung durch die EU-Verwaltungsbehörden – zugleich die offizielle Anerkennung als Lokale Aktionsgruppe – und damit die Voraussetzung, künftig EU-Geld abrufen zu können.
Finanzminister Michael Richter: „LEADER/CLLD stärkt natürlich weiterhin den ländlichen Raum, zunehmend jedoch auch städtische Gebiete sowie die Verbindungen zwischen beiden. Gleichzeitig schätzt dieser Förderansatz vor allem die Arbeit der Menschen wert, die sich für ihre Heimat stark machen und hier etwas bewegen möchten. Ich freue mich für die Regionen, in denen jetzt mit EU-Mitteln ganz konkrete Projekte umgesetzt werden können, über die Akteure vor Ort selbst entscheiden.“
Als Lokale Aktionsgruppen anerkannt sind:
- LAG Altmark Mitte
- LAG Altmark-Elbe-Havel
- LAG Anhalt
- LAG Börde
- LAG Börde-Bode-Auen
- LAG Bördeland
- LAG Colbitz-Letzlinger-Heide
- LAG Dübener Heide
- LAG Elbe-Saale
- LAG Flechtinger Höhenzug und Drömling
- LAG Halle (Saale)
- LAG Harz
- LAG Magdeburg für Europa
- LAG Mansfeld-Südharz
- LAG Mittlere-Elbe-Fläming
- LAG Montanregion Sachsen-Anhalt Süd
- LAG Naturpark Saale-Unstrut-Triasland
- LAG Nordharz/Aschersleben/Seeland
- LAG Rund um den Huy
- LAG Saale-Elster-Geiseltalsee
- LAG Unteres Saaletal und Petersberg
- LAG Westliche Altmark
- LAG Wittenberger Land
- LAG Zwischen Elbe und Fiener Bruch
Hintergrund:
Weitere Informationen zu LEADER und CLLD finden Sie hier.
Die EU-Verwaltungsbehörden sind in Sachsen-Anhalt dem Ministerium der Finanzen zugeordnet.