Informationen zur Steuerberaterprüfung

Durch das 8. Steuerberateränderungsgesetz vom 08.04.2008 (BGBl I S. 666) werden Aufgaben im Zusammenhang mit der Steuerberaterprüfung auf die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt übertragen. Die Regelung gilt ab der Steuerberaterprüfung 2009 und für alle Anträge auf verbindliche Auskunft, Zulassung zur Prüfung oder Befreiung von der Prüfung, die ab dem 01.01.2009 gestellt werden.
Änderungen Steuerberaterprüfung 2009:
Bewerber, die im Land Sachsen-Anhalt im Zeitpunkt der Antragstellung vorwiegend beruflich tätig sind oder, sofern sie keine Tätigkeit ausüben, dort ihren Wohnsitz haben oder sich – bei mehrfachen Wohnsitz – überwiegend in Sachsen-Anhalt aufhalten, richten ihre Anträge auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung, auf Befreiung von der Prüfung oder auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung oder die Befreiung von der Prüfung ab dem 01.01.2009 an die
Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Humboldtstraße 12
39112 Magdeburg
Tel.: +49 (0)391 61162-0
Fax: +49 (0)391 61162-16
E-Mail: info(at)stbk-sachsen-anhalt.de
Die amtlichen Antragsvordrucke können hier heruntergeladen und für Anträge verwendet werden.