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Zentrales Beteiligungsmanagement im Ministerium der Finanzen

Das Land Sachsen-Anhalt beteiligt sich an zahlreichen Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts. Unternehmen, die vom Land gegründet werden oder an denen sich das Land beteiligt, haben grundsätzlich die Aufgabe, bei der Erfüllung der verfassungsmäßigen Aufgaben des Landes mitzuwirken und insbesondere strukturpolitische Ziele der Landesregierung zu unterstützen. Gleichwohl haben alle Landesgesellschaften nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu handeln.

Sie leisten insoweit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben des Landes, zur Weiterentwicklung und zur Verbesserung der Standortqualität für Wirtschaftsunternehmen sowie der Lebensbedingungen der Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt. Sie sind darüber hinaus Arbeitgeber für mehr als 36.000 Beschäftigte in Unternehmen des privaten Rechts und Anstalten des öffentlichen Rechts.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist das Land Sachsen-Anhalt an 49 Unternehmen des privaten Rechts und an 15 Anstalten des öffentlichen Rechts unmittelbar und mittelbar beteiligt bzw. hat diese errichtet. Die Anstalten des öffentlichen Rechts halten ebenfalls Anteile an Unternehmen des privaten Rechts.

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