Gender Budgeting - Geschlechtergerechter Haushalt
Genderbudgeting im Landeshaushalt von Sachsen-Anhalt
Bei Gender Budgeting, dem Geschlechtergerechten Haushalt, werden systematisch Genderziele mit dem Haushalt verknüpft. Damit wird aus unserem Landeshaushalt ersichtlich, wie die Gleichstellung von Frauen und Männern und bestimmten besonders schutzbedürftigen Gruppen und deren Chancengleichheit beim Haushaltsverfahren gefördert wird. Die so entstandene größere Transparenz soll Fachressorts und Parlament helfen, die Qualität ihrer Entscheidungen bezogen auf das Querschnittsziel Gender zu verbessern.
Der Vertrag über die Europäische Union, der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, das Grundgesetz und die Landesverfassung von Sachsen-Anhalt formulieren das Gleichheitsgebot und die Verpflichtung, die tatsächliche Gleichstellung durch geeignete Maßnahmen zu fördern.
Mit dem Haushalt selbst werden aber keine geschlechtsspezifischen Rollen- und Aufgabenverteilungen festgeschrieben oder verändert. Es ist die Aufgabe der jeweiligen Fachpolitik, bei Inanspruchnahme des finanziellen Ermächtigungsrahmens Gender-Wirkungen zu berücksichtigen. Da ein Planansatz selbst keine Auswirkungen auf Männer und Frauen haben kann, wird als Kriterium für das Genderziel die geplante Wirkung definiert, und mit dem Gender Marker gekennzeichnet. Der Gender Marker dient der Verbesserung der Transparenz im Haushalt.
Zuordnung zum Gender Marker
Alle Einnahme- und Ausgabetitel müssen im Rahmen der Anmeldungen zum Haushaltsplanentwurf dem zutreffenden Gender Marker GG2, GG1 oder GG0 zugeordnet werden.
GG2 : Gender = Hauptziel
Unter Genderhauptzielen (GG2-Ziel) werden die Planansätze erfasst, mit denen Chancengleichheit durch gezielte Maßnahmen hergestellt werden soll. Eine Einordnung als Hauptziel bedeutet daher, dass diese Maßnahme wegen des damit verbundenen Genderzieles durchgeführt wird, da mit der Maßnahme bezogen auf Gender eine Veränderung erreicht werden soll. Ohne Genderbezug würde die Maßnahme nicht stattfinden.
GG1 : Gender = Nebenziel
Nebenziel bedeutet, dass das fachliche und sachliche Ziel im Vordergrund steht, Genderaspekte aber berücksichtigt und mitgedacht werden. Mit dieser Markierung werden die Bereiche transparenter, in denen die Transformationsprozesse in der Gesellschaft – mit finanzieller Intervention durch den Staat – gestaltet werden.
GG0 : Gender = kein Ziel
Kein Ziel bedeutet, dass Genderaspekte bei diesem Ansatz keine Rolle spielen. Dies ist der Fall, wenn die Maßnahme nicht Gender relevant ist. (Beispiel für GG0: Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners) oder wenn für die Maßnahme keine Genderziele – auch nicht als Nebenziele – mitgedacht bzw. mitgeplant werden, obwohl dies möglich wäre. Somit erhalten alle Ansätze, die nicht unter GG2 oder GG1 fallen, die GG0.