Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die der Einkommensentwicklung angepassten Sozialversicherungswerte ab dem 1. Januar 2025.
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) markiert das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Beträge erhoben werden. Der Verdienst, der über diese Einkommensgrenze hinausgeht, ist beitragsfrei.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) bezeichnet die Versicherungspflichtgrenze, bis zu dem Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein müssen. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern (PKV) lassen.
Anhand der Bezugsgröße werden z.B. die Mindestbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) festgelegt.
Rechengrößen 2025 | Rechengrößen 2024 | |
BBG in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung | 96.600 Euro jährlich 8.050 Euro monatlich | 89.400 Euro jährlich 7.450 Euro monatlich |
BBG in der knappschaftlichen Rentenversicherung (Ost) | 118.800 Euro jährlich 9.900 Euro monatlich | 110.400 Euro jährlich 9.200 Euro monatlich |
BBG in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (GKV) | 66.150 Euro jährlich 5.512,50 Euro monatlich | 62.100 Euro jährlich 5.175 Euro monatlich |
Allgemeine JAE-Grenze in der GKV | 73.800 Euro jährlich | 69.300 Euro jährlich |
Besondere JAE-Grenze in der GKV (PKV am 31.12.2002 wegen Überschreitens der JAE-Grenze 2002) | 66.150 Euro jährlich | 62.100 Euro jährlich |
Bezugsgröße (§18 Abs. 1 und 2 SGB IV) | 44.940 Euro jährlich 3.745 Euro monatlich | 42.420 Euro jährlich 3.535 Euro monatlich |