Ein stetig steigender Antragseingang sowie ein aktuell hoher Krankenstand in der Beihilfefestsetzungsstelle führen zusammen mit einer technischen Umstellung zu einer verzögerten Bearbeitungszeit der Beihilfeanträge.
Aktuell beträgt die Bearbeitungszeit vom Antragseingang bis zur Bescheiderteilung und Erstattung - ohne Postlauf-/Bankverarbeitungszeiten - etwa vier Wochen.
Zur Verkürzung der Bearbeitungsdauer werden sämtliche personellen Kapazitäten auf die Beihilfe-Erstfestsetzung konzentriert.
Damit verbunden sind die folgenden Service-Einschränkungen:
- die zeitnahe Widerspruchsbearbeitung kann leider nur in vordringlichen Einzelfällen erfolgen und
- schriftliche allgemeine Anfragen können nur noch nachrangig bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie auch unsere Informationsblätter (Formulare / Vordrucke), welche ggf. bereits die gewünschten Informationen enthalten.
Damit die Beihilfeanträge zügig bearbeitet werden können, bitten wir Sie, von telefonischen und schriftlichen Sachstandsanfragen abzusehen. Dadurch können Sie uns bei der Beschleunigung der Bearbeitung maßgeblich unterstützen.
Wir danken für Ihr Verständnis!
Ihre Beihilfefestsetzungsstelle