Es ist beabsichtigt, die Tarifeinigung vom 14. Februar 2026 zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übertragen. Die Landesregierung hat dem Kabinett bereits am 17. März 2026 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Das Kabinett hat diesen nach Anhörung der Verbände und Spitzenorganisationen der Gewerkschaften am 14. April 2026 beschlossen und direkt dem Landtag zugeleitet. Eine Beschlussfassung soll noch vor dem Sommer erfolgen.

