Aufgrund der Änderungstarifverträge in den Geltungsbereichen des TV-L, TV-L-Forst, TV-Ärzte, TVA-L BBiG, TVA-L Pflege, TVA-L Gesundheit, TVdS-L sowie TV Prakt-L sind zum 1. Februar 2025 u. a. folgende Zahlungen vorgesehen:
- Die Tabellenentgelte des TV-L einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen- oder Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü sowie die Tabellenentgelte des TV-Forst einschließlich der jeweils zustehenden Entgeltbestandteile werden zum 1. Februar 2025 um 5,5 v. H. angehoben.
- Die Tabellenentgelte des TV-Ärzte einschließlich der zustehenden Entgeltbestandteile erhöhen sich zum 1. Februar 2025 um 6,00 v. H.
- Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG, dem TVA-L Pflege, dem TVA-L Gesundheit, die monatlichen Entgelte der dual Studierenden nach dem TVdS-L sowie die Entgelte der Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TV Prakt-L werden zum 1. Februar um einen Festbetrag in Höhe von 50 Euro erhöht.
Der Vorbehalt der Rückforderung der Zahlungen für Beschäftigte im Geltungsbereich des TV-Forst ist aufgehoben.
Die Tarifverträge der Tarifgemeinschaft deutscher Länder finden Sie unter www.tdl-online.de.