Aufgrund der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten und Auszubildenden der Länder im Geltungsbereich des TV-L-Forst bzw. TVA-L Forst vom 16.04.2026 sind u. a. folgende Zahlungen vorgesehen:
- Die Tabellenentgelte des TV-Forst einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen- oder Endstufe sowie der Tabellenwert für die Entgeltgruppe 2 Ü werden
a) rückwirkend ab dem 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro monatlich,
b) ab dem 1. März 2027 um weitere 2,0 Prozent und
c) ab dem 1. Januar 2028 um weitere 1,0 Prozent erhöht.
Abweichend von Satz 1 Buchstabe b) erhöht sich das Tabellenentgelt in Entgeltgruppe 1 Stufe 2 der allgemeinen Entgelttabelle (Anlage B zum TV-Forst) ab dem 1. Januar 2027 um weitere 2,0 Prozent.
- Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-Forst werden
a) rückwirkend ab dem 1. April 2026 um einen Festbetrag in Höhe von 60 Euro,
b) ab dem 1. März 2027 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 60 Euro und
c) ab dem 1. Januar 2028 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 30 Euro erhöht.
Die Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen zum TV-Forst finden Sie unter www.tdl-online.de .

