Mit dem Landesbesoldungs- und versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027/2028 sind u. a. folgende lineare Erhöhungen bzw. Zahlungen vorgesehen:
- Erhöhung der Dienstbezüge der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter um
- 2,8 % ab 1. April 2026
- 2,0 % ab 1. März 2027 und
- 1,0 % ab 1. Januar 2028
Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gilt die Erhöhung für die der jeweiligen Versorgung zugrundeliegenden Besoldungsbestandteile.
- Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 60 Euro ab 1. April 2026, um 60 Euro zum 1. März 2027 und um 30 Euro zum 1. Januar 2028
- Anhebung des ergänzenden Familienzuschlags auf 600 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2026

