Aufgrund der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder in den Geltungsbereichen des TV-L, TVA-L BBiG, TVA-L Pflege, TVA-L Gesundheit, TVdS-L und TV Prakt-L sind zum 1. April 2026 u. a. folgende Zahlungen vorgesehen:
- Die Tabellenentgelte des TV-L einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen- oder Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü werden
a) ab dem 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro monatlich,
b) ab dem 1. März 2027 um weitere 2,0 Prozent und
c) ab dem 1. Januar 2028 um weitere 1,0 Prozent
angehoben.
Abweichend von Buchstabe b) erhöht sich das Tabellenentgelt in Entgeltgruppe 1 Stufe 2 der allgemeinen Entgelttabelle (Anlage B zum TV-L) ab dem 1. Januar 2027 um weitere 2,0 Prozent.
- Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG, dem TVA-L Pflege, dem TVA-L Gesundheit, die monatlichen Entgelte der dual Studierenden nach dem TVdS-L sowie die Entgelte der Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TV Prakt-L werden
a) ab dem 1. April 2026 um einen Festbetrag in Höhe von 60 Euro,
b) ab dem 1. März 2027 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 60 Euro und
c) ab dem 1. Januar 2028 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 30 Euro erhöht.
Die Tarifeinigung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder finden Sie unter www.tdl-online.de.

