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Digitales Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung

Seit dem 01.07.2023 gilt eine Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung in Abhängigkeit von der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder.

Zur Erhebung und zum Nachweis der Elterneigenschaft sowie der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder wurde das Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung (DaBPV) eingeführt. Die Arbeitgeber müssen dieses Verfahren seit dem 01.07.2025 verpflichtend nutzen.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellt in dem elektronischen DaBPV die Daten der Finanzverwaltung bereit, die der Arbeitgeber hinsichtlich der Erhebung der Elterneigenschaft und der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder zur Berechnung der Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung benötigt. Die übermittelten Daten beruhen ausschließlich auf steuerlich erfassten Kindern. Daten für steuerlich nicht erfasste Kinder, die beitragsrechtlich für die Bemessung des Pflegeversicherungsbeitrags relevant sein können, werden nicht über dieses Verfahren erhoben. Das kann zum Beispiel der Fall sein bei

  • Stiefkindern,
  • Adoptiv-, und  Pflegekindern ohne steuerliche Erfassung,
  • Kindern im Ausland,
  • Kindern, die vor 2011 geboren wurden und nicht gemeldet sind,
  • leiblichen Kindern, die bei dem anderen Elternteil leben, wenn dieser mit dem Kind in dem Einzugsgebiet einer anderen Meldebehörde gemeldet ist und die Kinder nicht dem Finanzamt gemeldet wurden,
  • Kindern, bei denen der Kinderfreibetrag nur einem Elternteil zugeordnet ist.

Da trotzdem ggf. ein Anspruch auf Beitragsminderung in der Pflegeversicherung besteht, sind für diese Kinder individuelle Nachweise in der Bezügestelle einzureichen. Hierfür kommen insbesondere folgende Dokumente in Betracht:

  • Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde,
  • Vaterschaftsanerkennungsurkunde,
  • Adoptionsurkunde,
  • bei Stiefkindern zusätzlich Heiratsurkunde bzw. Nachweis über die Eintragung einer Lebenspartnerschaft.

Die Anzahl der bereits berücksichtigten Kinder können Sie Ihrer Bezügemitteilung entnehmen, siehe Beispiel auf dem Foto.

Anschriften

Finanzamt Dessau-Roßlau
Bezügestelle Dessau
Kühnauer Straße 161
06846 Dessau-Roßlau

Telefon: (0340) 6506-0 (Zentrale)
Fax: (0340) 6506-733 (Poststelle) 

Bezügestelle Dessau
Außenstelle Magdeburg
Otto-von-Guericke-Str. 4
39104 Magdeburg

Telefon: (0391) 545-0 (Zentrale)
Fax: (0391) 545-4100 (Poststelle)

Kontakt
Fragen zu Bezüge-Angelegenheiten von Tarifbeschäftigten, aktiven Beamten, Richtern und Versorgungsempfängern (m/w/d)
Außenstelle Magdeburg:

Dienstag13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Mittwoch09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr 
(0391) 545-Die Durchwahlnummer
entnehmen Sie bitte Ihrer
letzten Bezügemitteilung.


Fragen zu Beihilfe-Angelegenheiten von aktiven Beamten, Richtern und Versorgungsempfängern (m/w/d)
Bezügestelle Dessau-Roßlau:

Montag10.00 Uhr - 12.00 Uhr 
Dienstag13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Donnerstag13.00 Uhr - 15.00 Uhr 
(0340) 6506-Die Durchwahlnummer
entnehmen Sie bitte Ihrem
letzten Beihilfebescheid.


Bei Fragen zu Trennungsgeld-/Umzugs- und Reisekosten-Angelegenheiten:

(0340) 6506-Die Durchwahlnummer
entnehmen Sie bitte Ihrer
letzten Abrechnung.