Krankenversicherung
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt zum 1. Januar 2026 auf 2,9 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das eine Erhöhung um 0,4 Prozent.
Pflegeversicherung
Der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung bleibt zum 1. Januar 2026 bei 3,6 Prozent.
Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die keine Kinder haben, ab dem 1. Januar 1940 geboren sind und das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,6 Prozent.
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit mehreren Kindern erhalten stattdessen einen Abschlag in Höhe von 0,25 Prozent.
Berücksichtigungsfähig sind nur Kinder bis 25 Jahre. Haben alle Kinder das 25. Lebensjahr vollendet, gilt der Beitragssatz für Eltern mit einem Kind. Dieser entspricht dem regulären Beitragssatz von 3,6 Prozent.
Übersicht der Beitragssätze in der Sozialversicherung 2026
Beitragssätze | Beitragssätze | |
Krankenversicherung | ||
allgemeiner Beitragssatz | 14,6 % | 14,6 % |
ermäßigter Beitragssatz | 14,0 % | 14,0 % |
durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 2,9 % | 2,5 % |
kassenindividueller Zusatzbeitrag | individuell | individuell |
Pflegeversicherung | 3,6 % | 3,6 % |
Zusatzbeitrag Pflegeversicherung | 0,6 % | 0,6 % |
Rentenversicherung | 18,6 % | 18,6 % |
Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 2,6 % |





