Krankenversicherung
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt zum 1. Januar 2025 auf 2,5 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das eine Erhöhung um 0,8 Prozent.
Pflegeversicherung
Der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung wird zum 1. Januar 2025 auf 3,6 Prozent erhöht. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das eine Anhebung um 0,2 Prozentpunkte.
Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die keine Kinder haben, ab dem 1. Januar 1940 geboren sind und das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,6 Prozent.
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit mehreren Kindern erhalten stattdessen einen Abschlag in Höhe von 0,25 Prozent.
Berücksichtigungsfähig sind nur Kinder bis 25 Jahre. Haben alle Kinder das 25. Lebensjahr vollendet, gilt der Beitragssatz für Eltern mit einem Kind. Dieser entspricht dem regulären Beitragssatz von 3,6 Prozent.
Übersicht der Beitragssätze in der Sozialversicherung 2025
Beitragssätze 2025 | Beitragssätze 2024 | |
Krankenversicherung | ||
allgemeiner Beitragssatz | 14,6 % | 14,6 % |
ermäßigter Beitragssatz | 14,0 % | 14,0 % |
durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 2,5 % | 1,7 % |
kassenindividueller Zusatzbeitrag | individuell | individuell |
Pflegeversicherung | 3,6 % | 3,4 % (seit 1.7.2023) |
Zusatzbeitrag Pflegeversicherung | 0,6 % | 0,6 % (seit 1.7.2023) |
Rentenversicherung | 18,6 % | 18,6 % |
Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 2,6 % |