Um den durch die CORONA-Krise drohenden Verlust von Arbeitsplätzen und Einkommen zu verringern, greift Sachsen-Anhalts Finanzminister Michael Richter in Abstimmung mit der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) zu folgenden Maßnahmen.
- Stundungen und Tilgungsaussetzungen:
Gewährung von sofortigen zinsfreien Stundungen von Kapitaldienst-Zahlungen (Tilgungen und/oder Zinsen) als auch von Rückforderungen aus Leistungs-bescheiden und Darlehenskündigungen für 6 Monate. Die Entscheidung über die Rückführung der gestundeten Beträge wird später in Abhängigkeit der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung der betroffenen Unternehmer oder Verbraucher gefällt. Gewährung von Tilgungsaussetzungen – entweder so, dass eine bestimmte Zeit keine Tilgungen zu leisten sind und diese Zeit dann sozusagen laufzeitverlängernd für die jeweiligen Kredite angehängt wird, oder eine Verteilung der ausgesetzten Beträge auf die Restlaufzeit (damit würden sich dann, nach der Krise, monatliche Tilgungsleistungen erhöhen). Die IB wird bei den jeweiligen Hausbanken dafür werben, dass diese mit gleichen Maßnahmen mitziehen.
- Vollstreckungsaufschub:
Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen gegenüber betroffenen Unternehmen bis zum Jahresende (wie das auch die Finanzverwaltung des Landes macht).
- Verzicht auf Kündigungen von Krediten:
Verzicht auf Kredit-Kündigungen aufgrund von Problemen bei der Bedienung von Krediten für zunächst 3 Monate, verlängerbar bis Jahresende. Ausnahme: insolvenzbedingte Kündigungen zur Sicherung der Ansprüche im Insolvenzverfahren.
- Instrumente für den Insolvenzfall
Gewährung von Darlehen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes innerhalb eines Insolvenzverfahrens sowie zur Vorfinanzierung von Insolvenzausfallgeld (gilt ausschließlich für KMU = kleinere und mittlere Unternehmen).
Finanzminister Michael Richter: „Jetzt gilt es den Betroffenen möglichst unkompliziert und praktikabel zu helfen. Ich danke der Investitionsbank wie auch den Partnern im Wirtschaftsministerium für ihre Kooperation dabei. Die aufgezählten Maßnahmen gelten für Unternehmer oder private Verbraucher genauso wie auch für alle Kreditarten gleichermaßen.“
Marc Melzer, Chef der Investitionsbank: „Die Anträge für Stundungen, Aussetzungen und mehr können über ein Formular der IB – welches in Kürze auf unseren Internetseiten zur Verfügung steht – oder auch formlos an die jeweiligen Ansprechpartner innerhalb der IB gesandt werden. Wir werden uns bemühen, ohne großen bürokratischen Aufwand zu helfen – dabei werden übrigens keine Gebühren fällig.“