Corona - Anträge (Vordrucke) für Steuererleichterungen
Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen, die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich wirtschaftlich betroffen sind, können in einem vereinfachten Verfahren folgende Anträge bei ihrem zuständigen Finanzamt einreichen:
- Antrag auf Fristverlängerung (für Angehörige der steuerberatenden Berufe und Lohnsteuerhilfevereine)
- Antrag auf Fristverlängerung (für Bürgerinnen und Bürger ohne steuerlichen Berater)
- Vereinfachter Antrag auf Steuererleichterung zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Corona-Virus'
- Antrag auf zinslose Stundung
- Antrag auf Herabsetzung von Vorauszahlungen/des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
- Antrag auf Vollstreckungsaufschub
- Antrag auf Herabsetzung bereits geleisteter Steuervorauszahlungen für 2019