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Sonstige Vordrucke für Auslandssachverhalte

Ansässigkeitsbescheinigung nach den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Für die Erteilung einer Ansässigkeitsbescheinigung stehen mit mehreren ausländischen Steuerverwaltungen offiziell abgestimmte Vordrucke zur Verfügung.

Die derzeit verfügbaren ausländischen Vordrucke sind auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) unter der Rubrik „Aufgaben des BZSt/Ausländische Formulare/Quellensteuer“ und dort unter der Überschrift „Formulare zur Entlastung von ausländischen Quellensteuern“ abrufbar.


Wird vom jeweiligen ausländischen Staat kein eigener Vordruck zur Verfügung gestellt, besteht die Möglichkeit, die Ansässigkeitsbescheinigung auf einem bundeseinheitlich abgestimmten, inländischen Formular zu beantragen.

Dieser Vordruck steht in fünf verschiedenen Sprachfassungen (deutsch/englisch; deutsch/russisch; deutsch/französisch; deutsch/italienisch und deutsch/spanisch) auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) unter der Rubrik „Aufgaben des BZSt/Ausländische Formulare/Quellensteuer“ und dort unter der Überschrift „Ansässigkeitsbescheinigung der deutschen Finanzverwaltung“ zur Verfügung.

In Teil I des Vordrucks sind die Angaben des Antragstellers einzutragen.

Im Teil II des Vordrucks wird die Ansässigkeitsbescheinigung durch das jeweils zuständige Finanzamt erteilt.

Das Formular ist am PC ausfüllbar, kann aber nicht elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden, da dieses im Original vorzulegen ist.