Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die der Einkommensentwicklung angepassten Sozialversicherungswerte ab dem 1. Januar 2026.
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) markiert das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Beträge erhoben werden. Der Verdienst, der über diese Einkommensgrenze hinausgeht, ist beitragsfrei.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) bezeichnet die Versicherungspflichtgrenze, bis zu der Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein müssen. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern (PKV).
Anhand der Bezugsgröße werden z.B. die Mindestbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) festgelegt.
Rechengrößen 2026 | Rechengrößen 2025 | |
BBG in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung | 101.400 Euro jährlich | 96.600 Euro jährlich |
BBG in der knappschaftlichen Rentenversicherung | 124.800 Euro jährlich | 118.800 Euro jährlich |
BBG in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (GKV) | 69.750 Euro jährlich | 66.150 Euro jährlich |
Allgemeine JAE-Grenze in der GKV | 77.400 Euro jährlich | 73.800 Euro jährlich |
Besondere JAE-Grenze in der GKV (PKV am 31.12.2002 wegen Überschreitens der JAE-Grenze 2002) | 69.750 Euro jährlich | 66.150 Euro jährlich |
Bezugsgröße | 47.460 Euro jährlich | 44.940 Euro jährlich |





