Der seit Ende vergangenen Jahres stetig steigende Antragseingang im Bereich der Beihilfe führt zu einer erneuten verzögerten Bearbeitungszeit der Beihilfeanträge.
Derzeit beträgt die Bearbeitungszeit vom Antragseingang bis zur Bescheiderteilung und Erstattung - ohne Postlauf-/Bankverarbeitungszeiten - ca. fünf Wochen.
Zur Verkürzung der Bearbeitungsdauer werden sämtliche personellen Kapazitäten auf die Beihilfe-Erstfestsetzung konzentriert.
Damit verbunden sind die folgenden Service-Einschränkungen:
- schriftliche allgemeine Anfragen können nur noch nachrangig bearbeitet werden,
- die telefonischen Sprechzeiten werden vorübergehend weiter eingeschränkt:
Sie erreichen uns
- montags von 10:00 bis 12:00 Uhr, sowie
- dienstags und donnerstags von 13:00 bis 15:00 Uhr.
Die zeitnahe Widerspruchsbearbeitung kann leider nur in vordringlichen Einzelfällen erfolgen.
Bitte beachten Sie auch unsere Informationsblätter, welche ggf. bereits die gewünschten Informationen enthalten.
Damit die Beihilfeanträge zügig bearbeitet werden können, bitten wir Sie, von telefonischen und schriftlichen Sachstandsanfragen abzusehen. Dadurch können Sie uns bei der Beschleunigung der Bearbeitung maßgeblich unterstützen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Ihre Beihilfefestsetzungsstelle