Riester-Förderung
Bitte beachten Sie, dass sich Entgelt- bzw. Besoldungserhöhungen und Nachzahlungen auf den zu zahlenden Mindesteigenbetrag, der in den Riester-Vertrag eingezahlt werden muss, auswirken. Wenden Sie sich ggf. an den Anbieter Ihres Riester-Vertrags. Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Riester-Informationsseite der Deutschen Rentenversicherung Bund.
- GILT NUR FÜR BEAMTE -
Sofern Sie eine private Altersvorsorge (Riester) getroffen haben, erhalten Sie die staatliche Förderung nur, wenn die Bezügestelle der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) die Höhe Ihrer Bezüge mitteilt. Voraussetzung für die Datenübermittlung ist Ihre Einverständniserklärung. Diese liegt bereits vor, wenn auf Ihrer Bezügemitteilung Angaben unter „Zusätzliche Altersvorsorge § 10 a EStG“ ausgewiesen sind. Ansonsten erhalten Sie ein entsprechendes Formular bei Ihrer Bezügestelle.