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Information zur Entgeltmitteilung Februar 2024

Im Abrechnungsmonat Februar 2024 wurde zum einen die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung (IAP EZ) und zum anderen die Inflationsausgleichs- Monatszahlungen (IAP lfd) für die Monate Januar und Februar 2024 gezahlt. Die Inflationsausgleichzahlungen werden bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt. Es handelt sich auch nicht um zusatzversorgungspflichtiges Entgelt.

Zugleich wurde bei der Bezügeberechnung Februar 2024 der von einer Vielzahl der Krankenkassen aktualisierte Zusatzbeitrag rückwirkend ab 01. Januar 2024 berücksichtigt. Diese Erhöhung des KV-Zusatzbeitrages wirkt sich durch die Berücksichtigung einer erhöhten Vorsorgepauschale wiederum mindernd in der Lohnsteuer aus.

Auf der Entgeltmitteilung Februar 2024 ist dies leider durch die gleichzeitige Nachzahlung der Inflationsausgleichzahlungen (IAP) so dargestellt, als würde sich die Korrektur der Lohnsteuer und des KV-Zusatzbeitrages auf die Nachzahlung der IAP beziehen.

Beispiel:


Bitte beachten Sie auch die Information zu den Inflationsausgleichzahlungen vom 5. Februar 2024.

 

Anschriften

Finanzamt Dessau-Roßlau
Bezügestelle Dessau
Kühnauer Straße 161
06846 Dessau-Roßlau

Telefon: (0340) 6506-0 (Zentrale)
Fax: (0340) 6506-733 (Poststelle) 

Bezügestelle Dessau
Außenstelle Magdeburg
Otto-von-Guericke-Str. 4
39104 Magdeburg

Telefon: (0391) 545-0 (Zentrale)
Fax: (0391) 545-4100 (Poststelle)

Kontakt
Fragen zu Bezüge-Angelegenheiten von Tarifbeschäftigten, aktiven Beamten, Richtern und Versorgungsempfängern (m/w/d)
Außenstelle Magdeburg:

Dienstag13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Mittwoch09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr 
(0391) 545-Die Durchwahlnummer
entnehmen Sie bitte Ihrer
letzten Bezügemitteilung.


Fragen zu Beihilfe-Angelegenheiten von aktiven Beamten, Richtern und Versorgungsempfängern (m/w/d)
Bezügestelle Dessau-Roßlau:

Montag10.00 Uhr - 12.00 Uhr 
Dienstag13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Donnerstag13.00 Uhr - 15.00 Uhr 
(0340) 6506-Die Durchwahlnummer
entnehmen Sie bitte Ihrem
letzten Beihilfebescheid.


Bei Fragen zu Trennungsgeld-/Umzugs- und Reisekosten-Angelegenheiten:

(0340) 6506-Die Durchwahlnummer
entnehmen Sie bitte Ihrer
letzten Abrechnung.