Mit dem am 15. Oktober 2024 in Kraft getretenen Vierten Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften sind ab 1. Februar 2025 folgende lineare Erhöhungen bzw. Zahlungen vorgesehen:
- Erhöhung der Dienstbezüge der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter um 5,5 v. H. Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gilt die Erhöhung für die der jeweiligen Versorgung zugrundeliegenden Besoldungsbestandteile.
- Erhöhung der Anwärtergrundbeträge und Unterhaltsbeihilfen der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare um 50 Euro.