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Information zur Beihilfe • Keine Änderung der Beihilfebemessungssätze

Die Beihilfebemessungssätze sind in Sachsen-Anhalt im Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BesVersEG LSA) abschließend geregelt. Diese gesetzliche Regelung ist maßgeblich und geht der Regelung in der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) vor. 

Es ist nicht beabsichtigt in Anlehnung an die beabsichtigte Änderung der BBhV die gesetzliche Regelung in Sachsen-Anhalt anzupassen.

Anschriften

Finanzamt Dessau-Roßlau
Bezügestelle Dessau
Kühnauer Straße 161
06846 Dessau-Roßlau

Telefon: (0340) 6506-0 (Zentrale)
Fax: (0340) 6506-733 (Poststelle) 

Bezügestelle Dessau
Außenstelle Magdeburg
Otto-von-Guericke-Str. 4
39104 Magdeburg

Telefon: (0391) 545-0 (Zentrale)
Fax: (0391) 545-4100 (Poststelle)

Kontakt
Fragen zu Bezüge-Angelegenheiten von Tarifbeschäftigten, aktiven Beamten, Richtern und Versorgungsempfängern (m/w/d)
Außenstelle Magdeburg:

Dienstag13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Mittwoch09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr 
(0391) 545-Die Durchwahlnummer
entnehmen Sie bitte Ihrer
letzten Bezügemitteilung.


Fragen zu Beihilfe-Angelegenheiten von aktiven Beamten, Richtern und Versorgungsempfängern (m/w/d)
Bezügestelle Dessau-Roßlau:

Montag10.00 Uhr - 12.00 Uhr 
Dienstag13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Donnerstag13.00 Uhr - 15.00 Uhr 
(0340) 6506-Die Durchwahlnummer
entnehmen Sie bitte Ihrem
letzten Beihilfebescheid.


Bei Fragen zu Trennungsgeld-/Umzugs- und Reisekosten-Angelegenheiten:

(0340) 6506-Die Durchwahlnummer
entnehmen Sie bitte Ihrer
letzten Abrechnung.