Die Beihilfebemessungssätze sind in Sachsen-Anhalt im Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BesVersEG LSA) abschließend geregelt. Diese gesetzliche Regelung ist maßgeblich und geht der Regelung in der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) vor.
Es ist nicht beabsichtigt in Anlehnung an die beabsichtigte Änderung der BBhV die gesetzliche Regelung in Sachsen-Anhalt anzupassen.