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Information zur Anpassung der Beiträge zur Pflegeversicherung seit dem 1. Juli 2023

Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurde der allgemeine Beitragssatz und der Kinderlosenzuschlag ab dem 1. Juli 2023 erhöht. Da die Höhe des Pflegeversicherungsbeitrags laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.04.2022 von der Anzahl der Kinder abhängig sein soll, gelten für Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren gestaffelte Beiträge.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Der reguläre Beitragssatz ist um 0,35 Prozentpunkte gestiegen und liegt bei 3,4 Prozent.
  • Bei Elterneigenschaft besteht der Anspruch auf den regulären Beitragssatz (momentan 3,4 Prozent) lebenslang fort.
  • Der Beitragszuschlag für kinderlose Versicherte hat sich auf 0,6 Prozent erhöht.
  • Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren erhalten ab dem zweiten bis zum fünften Kind einen Abschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind.
  • Für die Abschläge werden leibliche Kinder, Stief-, Adoptiv und Pflegekinder unter 25 Jahren sowie verstorbene Kinder bis zur fiktiven Vollendung des 25 Lebensjahres berücksichtigt.

Weitere Informationen zum Thema:

Beitragsdifferenzierung nach Kinderzahl (bundesgesundheitsministerium.de)

Anschriften

Finanzamt Dessau-Roßlau
Bezügestelle Dessau
Kühnauer Straße 161
06846 Dessau-Roßlau

Telefon: (0340) 6506-0 (Zentrale)
Fax: (0340) 6506-733 (Poststelle) 

Bezügestelle Dessau
Außenstelle Magdeburg
Otto-von-Guericke-Str. 4
39104 Magdeburg

Telefon: (0391) 545-0 (Zentrale)
Fax: (0391) 545-4100 (Poststelle)

Kontakt
Fragen zu Bezüge-Angelegenheiten von Tarifbeschäftigten, aktiven Beamten, Richtern und Versorgungsempfängern (m/w/d)
Außenstelle Magdeburg:

Dienstag13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Mittwoch09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr 
(0391) 545-Die Durchwahlnummer
entnehmen Sie bitte Ihrer
letzten Bezügemitteilung.


Fragen zu Beihilfe-Angelegenheiten von aktiven Beamten, Richtern und Versorgungsempfängern (m/w/d)
Bezügestelle Dessau-Roßlau:

Montag10.00 Uhr - 12.00 Uhr 
Dienstag13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Donnerstag13.00 Uhr - 15.00 Uhr 
(0340) 6506-Die Durchwahlnummer
entnehmen Sie bitte Ihrem
letzten Beihilfebescheid.


Bei Fragen zu Trennungsgeld-/Umzugs- und Reisekosten-Angelegenheiten:

(0340) 6506-Die Durchwahlnummer
entnehmen Sie bitte Ihrer
letzten Abrechnung.