In der Bezügeabrechnung für Januar 2026 wurden bei Bediensteten mit vorschüssiger Bezügezahlung (Beamte/Beamtinnen, Richter/Richterinnen und Versorgungsempfänger/Versorgungsempfängerinnen) die abzuführenden Lohnsteuerabzugsbeträge in einer Vielzahl von Fällen fehlerhaft berechnet.
Dies ist auf eine technische Störung im Bundeszentralamt für Steuern zurückzuführen, die im Monat Dezember 2025 zur fehlerhaften Übermittlung der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) führte. Die ELStAM-Daten wurden teils verspätet oder - bezogen auf die zur Ermittlung der Vorsorgepauschale erforderlichen Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung - nicht oder fehlerhaft bereitgestellt. Infolge dessen wurden in der Bezügeabrechnung für den Monat Januar 2026 in einer Vielzahl von Fällen keine bzw. nicht die tatsächlichen Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt. Darüber hinaus können auch weitere ELStAM-Daten, für die kürzlich Änderungen vorgenommen wurden (z.B. Änderung der Steuerklasse oder von Freibeträgen) unberücksichtigt geblieben sein.
Sollten Sie davon betroffen sein, ist durch Sie nichts zu veranlassen. Sobald die korrigierten ELStAM-Daten vorliegen, werden die Lohnsteuerabzugsbeträge rückwirkend korrigiert.





