Aufgrund des Änderungstarifvertrages Nr. 12 zum TV-L vom 29. November 2021 erhöhen sich die Tabellenentgelte und die dynamischen Entgeltbestandteile der Tarifbeschäftigten ab 1. Dezember 2022 um 2,8 %.
Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG, die monatlichen Ausbildungs- und Studienentgelte der dual Studierenden mit dem Ausbildungsteil nach § 1 Abs. 1 Satz 3 Buchstabe a TVdS-L sowie die monatlichen Entgelte der Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TV Prakt-L werden ab 1. Dezember 2022 um einen Festbetrag von 50,00 € erhöht.
Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L Pflege und nach dem TVA-L Gesundheit sowie die monatlichen Ausbildungs- und Studienentgelte der dual Studierenden mit einem Ausbildungsteil nach § 1 Abs. 1 Satz 3 Buchst. b, c oder d TVdS-L werden ab 1. Dezember 2022 um einen Festbetrag von 70,00 € erhöht.
Die Ärztinnen und Ärzte im Geltungsbereich des TV-Ärzte sind hiervon nicht betroffen.