Mit dem am 15. Oktober 2024 in Kraft getretenen Vierten Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften sind ab 1. November 2024 folgende lineare Erhöhungen bzw. Zahlungen vorgesehen:
- Erhöhung der Grundgehaltssätze um einen Betrag von 200 Euro und der Anwärtergrundbeträge sowie der Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare um 100 Euro.
- Erhöhung des Familienzuschlages, der Amtszulagen und, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen, weiterer Zulagen und Zuschüsse zum Grundgehalt um 4,3 v. H. .
- Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gilt die Erhöhung für die der jeweiligen Versorgung zugrunde liegenden Besoldungsbestandteile.
Bitte beachten Sie, dass die Inflationsausgleichs-Monatszahlung (IAP lfd.) bis Oktober 2024 befristet war. Diese Zahlung erfolgte steuerfrei.
Durch die ab 1. November 2024 erfolgte Erhöhung der steuerpflichtigen Bezüge kann es, bedingt durch den Wegfall der IAP, zu einer Verringerung des Auszahlungsbetrags kommen.