Mit dem Gesetz zur Anpassung der Landesbesoldung und -versorgung für das Jahr 2022 und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften
sind u. a. folgende lineare Erhöhungen bzw. Zahlungen vorgesehen:
- Anhebung der Justizvollzugszulage ab 1. Juli 2022 auf 127,38 Euro monatlich
- Erhöhung der Dienstbezüge der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter um 2,8 % ab 1. Dezember 2022. Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gilt die Erhöhung für die der jeweiligen Versorgung zugrundeliegenden Besoldungsbestandteile.
- Erhöhung der Anwärtergrundbeträge und Unterhaltsbeihilfen der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ab 1. Dezember 2022 um 50 Euro.
- Zahlung einer Energiepreispauschale an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger mit Ausnahme von Empfängerinnen und Empfängern von Waisengeld, sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt werden. Weiter Informationen finden Sie hier.