Aufgrund der Änderungstarifverträge (Stand: 9.12.2023) sowie im Vorgriff auf die noch abzuschließenden Änderungstarifverträge zum TV-L-Forst sind ab 1. November 2024 u. a. folgende Zahlungen vorgesehen:
- Die Tabellenentgelte des TV-L einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen- oder Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü und die Tabellenentgelte des TV-L-Forst werden zum 1. November 2024 um 200 Euro erhöht.
- Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG, dem TVA-L Pflege, dem TVA-L Gesundheit, die monatlichen Entgelte der dual Studierenden nach dem TVdS-L, die Entgelte der Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TV Prakt-L werden zum 1. November 2024 um einen Festbetrag in Höhe von 100 Euro erhöht.
Zahlungen für Beschäftigte nach dem TV-L-Forst erfolgen unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung.
Bitte beachten Sie, dass die Inflationsausgleichs-Monatszahlungen (IAP lfd.) bis Oktober 2024 befristet waren. Diese Zahlungen erfolgten steuer- und sozialversicherungsfrei.
Durch die ab 1. November 2024 erfolgte Erhöhung der steuer- und sozialversicherungspflichtigen Entgelte kann es, bedingt durch den Wegfall der IAP, zu einer Verringerung des Auszahlungsbetrags kommen.