Für Anträge, die bis zum 19. Dezember 2025 abschließend bearbeitet werden, erfolgt die Auszahlung der festgesetzten Beihilfe noch im Jahr 2025. Aufgrund der diesjährigen Konstellation der Weihnachtsfeiertage mit dem sich anschließenden Wochenende und wegen der Umstellung auf das neue Haushaltsverfahren des Landes Sachsen-Anhalt werden Beihilfefestsetzungen für nach dem 19. Dezember 2025 abschließend bearbeitete Anträge jedoch erst wieder ab dem 2. Januar 2026 ausgezahlt.





