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Corona - Steuerliche Maßnahmen für gemeinnütziges Engagement

Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger sowie gemeinnützige Körperschaften engagieren sich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und für diejenigen, für die die Erledigung des Alltags plötzlich mit zuvor nie dagewesenen Gefährdungen verbunden ist. Zur Förderung und Unterstützung dieses gesamtgesellschaftlichen Engagements haben das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder verschiedene steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-​Krise Betroffene beschlossen.

Details zu den steuerlichen Unterstützungsmaßnahmen, die vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2020 im Bereich der steuerbegünstigten Körperschaften (Gemeinnützigkeitssektor) durchgeführt werden, regelt ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen. Dieses wurde durch ein weiteres Schreiben ergänzt.

Die bisherigen Maßnahmen wurden durch noch ein weiteres Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen ergänzt. Die steuerlichen Unterstützungsmaßnahmen wurden hiermit zuletzt bis zum 31.12.2023 verlängert.