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Unternehmen des privaten Rechts (ohne Gesellschaften in Liqidiation)

Unternehmen, die vom Land gegründet werden oder an denen sich das Land beteiligt, haben im Regelfall die Aufgabe, bei der Erfüllung der verfassungsmäßigen Aufgaben des Landes mitzuwirken und insbesondere strukturpolitische Ziele der Landesregierung zu unterstützen. Gleichwohl haben alle Landesgesellschaften nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu handeln.