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Anstalten des öffentlichen Rechts (ohne Medienanstalt und Tierseuchenkasse)

Anstalten des öffentlichen Rechts werden durch ein Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes errichtet, verändert oder aufgelöst. Die Anstalten erfüllen die ihnen durch das entsprechende Gesetz zugewiesenen Aufgaben; dabei sind sie eingebunden in das öffentliche Recht und können gleichwohl rechtlich selbständig handeln.