Anstalten des öffentlichen Rechts (ohne Medienanstalt und Tierseuchenkasse)
Anstalten des öffentlichen Rechts werden durch ein Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes errichtet, verändert oder aufgelöst. Die Anstalten erfüllen die ihnen durch das entsprechende Gesetz zugewiesenen Aufgaben; dabei sind sie eingebunden in das öffentliche Recht und können gleichwohl rechtlich selbständig handeln.
- weiterführende Links zu den Anstalten des öffentlichen Rechts
- Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL)
- Dataport - Der IT-Dienstleister für die öffentliche Verwaltung
- Norddeutsche Landesbank (NORD/LB)
- Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- KfW Bankengruppe (KfW)
- Landesanstalt für Altlastenfreistellung
- Talsperrenbetrieb des Landes Sachsen-Anhalt
- Studentenwerk Halle Anstalt des öffentlichen Rechts
- Studentenwerk Magdeburg Anstalt des öffentlichen Rechts
- Universitätsklinikum Halle (Saale) A.ö.R.
- Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.