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Kontaktaufnahme per E-Mail

Anfragen zur elektronischen Kontaktaufnahme bzw. zur Einrichtung eines Online-Zugangs gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG)

Obwohl sich das OZG an Bürger/innen und Unternehmen mit ihren Anliegen gegenüber der Verwaltung richtet und somit nicht auf Leistungen aus Arbeitsverträgen oder Dienstverhältnissen anwendbar ist, ist beabsichtigt, den Bezüge-/Versorgungs-Empfängerinnen und Bezüge-/Versorgungs-Empfängern zukünftig eine elektronische Kontaktaufnahme zu ermöglichen, die dann auf einer Zwei-Faktor-Authentifizierung beruhen wird.

Eine Kommunikation per einfacher E-Mail entspricht nicht den IT-Sicherheits- und Datenschutzvorgaben, die bei personenbezogenen und Bezüge-/Beihilfe-/Trennungsgeld- oder Umzugskosten relevanten Daten u. a. eine Identifikation der/des Anfragenden zwingend voraussetzen.

Darüber hinaus werden immer wieder sicherheitsrelevante Tatsachen im Zusammenhang mit Absender-Mail-Adressen auch innerhalb der Landesverwaltung bekannt, so dass es sich bei Mail-Eingängen auch um sogenannte Phishing-Mails handeln kann, die systemseitig als Spam-Mails markiert oder abgewiesen werden sollten.

Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Bezügestelle sind daher gehalten, weder Links anzuklicken noch angehängte Dateien zu öffnen, wenn sie nicht sicher sind, dass sie den/die Absender/in kennen und der Inhalt wirklich vertrauenswürdig ist. Es kann demzufolge nicht ausgeschlossen werden, dass wichtige E-Mails nicht zugestellt bzw. nicht geöffnet werden und deshalb keine Bearbeitung erfolgt.

In der Bezügestelle ist derzeit ein elektronischer Posteingang noch nicht umgesetzt, da hierzu zunächst eine Identifikationsmöglichkeit der Absenderin bzw. des Absenders auf Basis einer Zwei-Faktor-Authentifizierung eingerichtet werden muss.

Entsprechend existiert auch keine E-Mail-Adresse der Bezügestelle für externe Nachrichten.

Sollten Sie dennoch mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin bzw. Ihrem zuständigen Sachbearbeiter per einfacher Mail Kontakt aufnehmen, erfolgt dies bzgl. Ihrer personenbezogenen und Bezüge-/Beihilfe-/Trennungsgeld- oder Umzugskosten relevanten Daten auf eigenes Risiko und bei Abwesenheit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin bzw. Ihres zuständigen Sachbearbeiters kann eine Bearbeitung Ihres Anliegens nicht sichergestellt werden, da die E-Mail-Konten der Sachbearbeiter/innen dies aus Datenschutzgründen nicht zulassen. Sofern in der weiteren Kommunikation Bezüge-/Beihilfe-/Trennungsgeld- oder Umzugskosten relevante Daten seitens der Bezügestelle mitzuteilen sind, erhalten Sie aus Datenschutzgründen keine Antwort-Mail, sondern einen Brief.

Wichtiger Hinweis:

  • Ein per E-​Mail eingelegter Antrag/Widerspruch bzw. ein eingescannter und per E-​Mail übersandter Antrag/Widerspruch, für den die Schriftform vorgeschrieben ist, ist unwirksam.
  • Es tritt keine Fristwahrung ein.
  • Es besteht die Möglichkeit der fristwahrenden Übermittlung eines Antrags/Widerspruchs per Fax an folgende Nummer: 0391 / 545-4100
  • Das Sendeprotokoll gilt als Nachweis über den Eingang des Antrags/Widerspruchs.
  • Es ist nicht erforderlich das Original im Nachgang zu übersenden.

Anschriften

Finanzamt Dessau-Roßlau
Bezügestelle Dessau
Kühnauer Straße 161
06846 Dessau-Roßlau

Telefon: (0340) 6506-0 (Zentrale)
Fax: (0340) 6506-733 (Poststelle) 

Bezügestelle Dessau
Außenstelle Magdeburg
Otto-von-Guericke-Str. 4
39104 Magdeburg

Telefon: (0391) 545-0 (Zentrale)
Fax: (0391) 545-4100 (Poststelle)

Kontakt
Fragen zu Bezüge-Angelegenheiten von Tarifbeschäftigten, aktiven Beamten, Richtern und Versorgungsempfängern (m/w/d)
Außenstelle Magdeburg:

Dienstag13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Mittwoch09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr 
(0391) 545-Die Durchwahlnummer
entnehmen Sie bitte Ihrer
letzten Bezügemitteilung.


Fragen zu Beihilfe-Angelegenheiten von aktiven Beamten, Richtern und Versorgungsempfängern (m/w/d)
Bezügestelle Dessau-Roßlau:

Montag10.00 Uhr - 12.00 Uhr 
Dienstag13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Donnerstag13.00 Uhr - 15.00 Uhr 
(0340) 6506-Die Durchwahlnummer
entnehmen Sie bitte Ihrem
letzten Beihilfebescheid.


Bei Fragen zu Trennungsgeld-/Umzugs- und Reisekosten-Angelegenheiten:

(0340) 6506-Die Durchwahlnummer
entnehmen Sie bitte Ihrer
letzten Abrechnung.