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Die Pressestelle des Ministeriums der Finanzen

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Aktuelle Pressemitteilungen

Ländermehrheit einigt sich auf Kompromisspapier zum Finanzausgleich / Finanzminister Gerhards: Länder- und parteiübergreifender Konsens bringt Verhandlungen ein gutes Stück voran.

17.01.2001, Magdeburg – 1

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 001/01

 

Magdeburg, den 12. Januar 2001

 

 

Ländermehrheit einigt sich auf Kompromisspapier zum Finanzausgleich / Finanzminister Gerhards: Länder- und parteiübergreifender Konsens bringt Verhandlungen ein gutes Stück voran.

 

 

 

Auf ein gemeinsames Modell zur Weiterentwicklung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs haben sich heute auf einer Sondersitzung der Länder-Finanzminister in Berlin elf von 16 Ländern verständigt. "Leistungsgerechtigkeit, Solidarität und eine aufgabengerechte Finanzausstattung sind die Eckpunkte dieses Modells", so Sachsen-Anhalts Finanzminister Wolfgang Gerhards in Berlin. Das nun gefundene Modell sei ein guter Kompromiss, der die Aufträge des Bundesverfassungsgerichtes vom November 1999 umsetze. Zudem sei es gelungen, die Zusammenführung sehr unterschiedlicher Interessen, wie die der ostdeutschen Länder und der Stadt- und Flächenstaaten, zu einem objektiv für alle Länder tragfähigen Kompromiss zu bündeln. Es sei eine ausgewogene Gesamtlösung, die die Interessen der Geber- und Empfängerländer gleichermaßen berücksichtige. Gerhards: "Das Modell ist in sich stimmig und schlüssig."

Gerhards machte deutlich, dass das Modell auch eine Einladung an die noch unentschlossenen Länder und den Bund sei. "Wir wollen partnerschaftliche Zusammenarbeit für einen breitest möglichen Konsens."

Die jetzt elf Partnerländer ¿ Sachsen hat sich dem sogenannten Zehn-Länder-Kreis angeschlossen ¿ hätten verabredet, dass sie auch für den bevorstehenden Diskussionsprozess um das Maßstäbegesetz, das Finanzausgleichsgesetz und den Solidarpakt II ihre Zusammenarbeit auf sachlicher Ebene fortsetzen wollen. Eingehalten werden solle auf jeden Fall das Ziel, alle drei komplexen Gesetzesvorhaben noch in dieser Bundes-Legislaturperiode umzusetzen.

In dem Papier sind folgende Punkte geregelt:

 

 

 

 

Alle durch das Bundesverfassungsgericht aufgeworfenen Fragen werden verfassungskonform gelöst.

Objektive Maßstäbe schaffen die Grundlage für einen dynamisch fortzuschreibenden Finanzausgleich . Abstrakte Mehrbedarfe werden sachgerecht bemessen und in Zukunft angepasst.

 

 

 

Das Modell biete einen tragfähigen Kompromiss zwischen den bisher vorliegenden Maximalpositionen im Spannungsfeld zwischen bundesstaatlicher Solidarität und Leistungsgerechtigkeit:

 

 

 

 

Es gewährleistet die politische Eigenständigkeit und finanzielle Handlungsfähigkeit aller Länder durch eine aufgabengerechte Finanzausstattung.

Unausgewogene Vor- und Nachteile für einzelne Länder werden vermieden.

Das Modell erreicht die Ausgewogenheit mit verfassungsrechtlich und empirisch belastbaren Ansätzen und unter Verzicht auf systemfremde Elemente .

 

 

 

Das vorgelegte Modell vereinfacht den Finanzausgleich und verbessert Transparenz und Rationalität des Ausgleichs :

 

 

 

 

Schwer durchschaubare Regelungen wie die Garantieklauseln werden überflüssig und entfallen.

überkommene Stufungen im Tarif werden beseitigt.

Bedarfs-Bundesergänzungszuweisungen werden nach nachvollziehbaren Kriterien ermittelt.

 

 

 

Der Finanzausgleich gewinnt eine höhere Präzision hinsichtlich Leistungskraft, Belastungssituation und Ausgleichszielen :

 

 

 

 

Der Finanzausgleich wird zielgenauer, gerechter und leistungsorientierter.

Vor allem wird der Gemeindefinanzbedarf sachgerecht und differenziert berücksichtigt.

Der neue innovative Tarif sei linear-stetig und vermeide unvermittelte Sprünge in der Verteilungswirkung. Er gewährleistet die Stabilität und Planbarkeit der öffentlichen Haushalte.

 

 

 

Das Modell verstärkt die Integration der ostdeutschen Länder in den Finanzausgleich. Dies sichert eine verbesserte und verlässliche Grundlage für die Fortsetzung der Anstrengungen zum Aufbau-Ost.

Der Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form läuft im Jahr 2004 aus. Das Bundesverfassungsgericht hatte im November 1999 entschieden, dass die Ausgestaltung der Nachfolgeregelung bis zum Ende des Jahres 2002 rechtsverbindlich und nachvollziehbar in einem so genannten Maßstäbegesetz zu konkretisieren sei, hatte der Politik dabei aber weitreichenden Gestaltungsspielraum gelassen.

 

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