Haushalt in Einfacher Sprache
Wird auch in Sachsen-Anhalt ein Haushalts-Plan aufgestellt?
Ja. Sachsen-Anhalt muss für jedes Jahr einen Haushaltsplan aufstellen.
Der Landes-Haushalt
Geld spielt im Leben eine wichtige Rolle: Jeder hat Einnahmen und Ausgaben.
Ein Haushalts-Buch hilft, den Überblick über die Einnahmen und Ausgaben zu behalten.
Sachsen-Anhalt muss seine Ausgaben und Einnahmen gut planen. Dafür verwenden wir ein Haushalts-Buch. Das heißt Haushalts-Plan.
Der Haushalts-Plan legt fest, wie viel Geld zur Verfügung steht und wofür es ausgegeben werden darf.
Deshalb muss man rechtzeitig planen und überlegen,
- welche Einnahmen man erwarten kann,
- wofür man wie viel Geld ausgeben kann,
- wie dadurch Männer und Frauen bevorzugt oder benachteiligt werden könnten, und
- wo möglicherweise gespart werden muss.
Der lange Weg zum Landes-Haushalt
Der Landes-Haushalt besteht aus dem Haushalts-Gesetz und dem Haushalts-Plan.
Für jedes neue Jahr muss es ein neues Haushalts-Gesetz geben.
Das Haushaltsgesetz zu erstellen macht viel Arbeit und dauert fast ein ganzes Jahr:
- Jedes Ministerium hat einen Aufgaben-Bereich, zum Beispiel Bildung, Finanzen oder Inneres und Sport.
- Die anderen Ministerien sagen dem Finanz-Ministerium, wie viel Geld sie brauchen und wofür sie es ausgeben wollen. Sie müssen auch sagen, wie viele Einnahmen sie erwarten.
- Dazu müssen alle Ministerien mit dem Finanz-Ministerium verhandeln und sich einigen.
- Im Sommer treffen sich die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident und alle Ministerinnen und Minister zu einer Landes-Kabinett-Sitzung.
- Dort beschließen sie den Haushalts-Entwurf der Landes-Regierung für das nächste Jahr. Dann steht auch fest, wie viel Geld die Landes-Regierung insgesamt einnehmen und ausgeben will.
- Nach der Sommer-Pause wird über den Entwurf oft und lange im Landtag diskutiert. Die Diskussionen heißen Haushalts-Beratungen.
- Der Landtag kann den Haushalts-Plan ändern, wenn eine Mehrheit dafür ist. Das passiert sehr oft.
- Am Ende stimmt der Landtag endgültig über alles ab.
- Zum Schluss muss das Haushalts-Gesetz mit dem Haushalts-Plan von der Landtags-Präsidentin, dem Minister-Präsidenten und dem Finanz-Minister unterschrieben werden.
Erst dann ist der Haushalts-Plan gültig.
Haushalts-Pläne können auch für die beiden nächsten Jahre aufgestellt und beschlossen werden, wenn es alle wollen.