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Die Pressestelle des Ministeriums der Finanzen

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Das Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Pressestelle) ist zentraler Anlaufpunkt für alle Anfragen, die sich aus der Zuständigkeit des Finanzministeriums des Landes Sachsen-Anhalt ergeben.

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Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
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39108 Magdeburg

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Aktuelle Pressemitteilungen

Finanzminister Wolfgang Gerhards: "Vorwürfe der CDU sind starke Worte mit sehr wenig Inhalt"

01.03.2000, Magdeburg – 4

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 04/00

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 04/00

 

Magdeburg, den 1. März 2000

 

Finanzminister Wolfgang Gerhards: "Vorwürfe der CDU sind starke Worte mit sehr wenig Inhalt"

Als "schlechten Karnevalsscherz" bezeichnete Sachsen-Anhalts Finanzminister Wolfgang Gerhards die Vorwürfe der CDU zum vorläufigen Haushaltsabschluss 1999. Gerhards: "Herr Scharf bedient sich starker Worte mit sehr wenig Inhalt."

So sei von Anfang an in der öffentlichkeit erklärt worden, dass das Kabinett über die Verwendung des überschusses in Höhe von 106 Millionen Mark "in Ruhe beraten werde". Die Verwendung des Geldes für die Wirtschaftsförderung sei nur als eine von mehreren Möglichkeiten dargestellt worden.

Relativ schnell habe sich gezeigt, dass durch die anstehende Bundesgesetzgebung mit erheblichen Steuerausfällen in Sachsen-Anhalt zu rechnen sei. "Deswegen ist es am sinnvollsten, den überschuss zunächst in die allgemeine Rücklage zu stellen. Meine Sympathie für diese Lösung habe ich bereits mehrfach öffentlich zum Ausdruck gebracht. Dies dürfte auch der CDU nicht entgangen sein." Bei einer Auflösung der Rücklage im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Haushaltes nach 2000 sei dann bezüglich der Verwendung der Mittel im übrigen auch das Parlament beteiligt.

Außerdem sei es nach geltendem Haushaltsgesetz und der Landeshaushaltsordnung eben gerade nicht zwingend, den überschuss zur Verminderung der laufenden Kreditaufnahme und zur vorzeitigen Schuldentilgung zu verwenden. "Die Begründung zum entsprechenden Paragrafen im Haushaltsgesetz sowie die Landeshaushaltsordnung machen dies deutlich."

 

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