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Die Pressestelle des Ministeriums der Finanzen

Kontakt

Das Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Pressestelle) ist zentraler Anlaufpunkt für alle Anfragen, die sich aus der Zuständigkeit des Finanzministeriums des Landes Sachsen-Anhalt ergeben.

Kontakt:
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
Editharing 40
39108 Magdeburg

E-Mail: presse.mf(at)sachsen-anhalt.de

Anfragen in Steuerangelegenheiten richten Sie bitte direkt an Ihr zuständiges Finanzamt.

Nancy Eggeling
Pressesprecherin / Redaktion Landesportal
Tel.: 0391/567 1105
E-Mail: nancy.eggeling@sachsen-anhalt.de

Sandra Peschke
Büroorganisation / Redaktion Landesportal
Tel.: 0391/ 567 1109
E-Mail: sandra.peschke@sachsen-anhalt.de

Andreas Hein
Referent / Soziale Medien
Tel.: 0391/ 567 1217
E-Mail: andreas.hein@sachsen-anhalt.de

Aktuelle Pressemitteilungen

Mittel aus dem Ausgleichsstock

Gut 5,7 Millionen Euro für Calbe (Saale)

26.06.2023, Magdeburg – 14 / 2023

  • Ministerium der Finanzen

Die Stadt Calbe (Saale) erhält vom Land Sachsen-Anhalt eine Bedarfszuweisung über 5.766.483,00 Euro. Damit kann die Stadt einen Teil ihrer Fehlbeträge abbauen, ihr Eigenkapital stärken und finanziell wieder unabhängig werden. Die Mittel wurden mit der Auflage bewilligt, die Haushaltskonsolidierung konsequent weiter voranzutreiben.

Finanzminister Michael Richter: „Das Land kann Kommunen, wie Calbe (Saale), mit Mitteln aus dem Ausgleichsstock unterstützen, wenn sie in eine Notlage geraten sind, weil sie Fehlbeträge nicht aus eigener Kraft decken können.
In solchen Situationen helfen wir über das Finanzausgleichsgesetz (FAG) mit einer Zahlung aus dem Ausgleichsstock.“

 

Hintergrund:
§ 17 FAG – Ausgleichsstock: Für den Ausgleichsstock werden für das Haushaltsjahr 2023 Mittel in Höhe von 40 Millionen Euro bereitgestellt. Aus dem Ausgleichsstock werden Bedarfszuweisungen und Liquiditätshilfen zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt der Kommunen erbracht. Als Notlage gilt, wenn die Einnahmemöglichkeiten von Kommunen zur Erfüllung ihrer unabweisbaren Ausgabeverpflichtungen nicht ausreichen. Daneben dient er der Vermeidung besonderer Härten bei der Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes. Voraussetzung für die Unterstützung ist, dass die Kommune sich zum Sparen verpflichtet, um zukünftig finanziell wieder handlungsfähig zu sein.

Finanzausgleichsgesetz (FAG): Dieses Gesetz regelt die Ausstattung der Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise mit den für die Aufgabenwahrnehmung angemessenen finanziellen Mitteln sowie den zwischengemeindlichen Finanzausgleich. Ihnen werden nach Maßgabe dieses Gesetzes Finanzmittel in Ergänzung ihrer eigenen Einnahmen zur Erfüllung ihrer eigenen und der übertragenen Aufgaben zur Verfügung gestellt.
Details: www.landesrecht.sachsen-anhalt.de

 

Impressum:

 

Ministerium der Finanzen Pressestelle

 

Editharing 40

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Tel: (0391) 567-1105

Fax: (0391) 567-1390

 

Mail: presse.mf@sachsen-anhalt.de

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Presse-Termine

Ministerium der Finanzen
Aktuelle Termine von: 30.04.2024 - 13.05.2024

Freitag, 10.05.2024

Uhrzeit Person Details und Adresse
17:00 Rüdiger Malter
Staatssekretär
Politisches Forum im Rahmen des Stadt- und Spargelfestes Osterburg

Ernst-Thälmann-Str. 10
Saal der Stadtverwaltung
Osterburg

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Im Finanzministerium des Landes Sachsen-Anhalt steht ein kostenfreier Zugang ins WLAN-Netzwerk „datWLAN“ zur Verfügung.
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